Ausgangszustandsbericht

Wir bieten Beratung, die Erstellung von Vorprüfungen und Untersuchungskonzepten, die Durchführung der erforderlichen Untersuchungsmaßnahmen sowie die Erstellung von Ausgangszustandsberichten.

 

 

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Ausgangszustandsbericht nach Industrie-Emissions-Richtlinie (2010/75/EU)

Für bestimmte Industrieunternehmen ist, mit dem Umsetzen der europäischen Industrial Emissions Directive (IED-Richtlinie) in nationales Recht, die Erstellung eines Ausgangszustandberichtes (AZB) für Boden und Grundwasser verpflichtend. Hierzu gehören Anlagen nach IED für die ab 2013 eine neue Genehmigung nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und seit Anfang 2014 Bestandsanlagen für die eine Änderungsgenehmigung nach § 16 BImSchG beantragt werden soll.

Im Rahmen der Untersuchungen zum Ausgangszustandsbericht (AZB) wird der Boden und das Grundwasser im Hinblick auf die relevanten Gefährlichen Stoffe (rgS), die in der Anlage eingesetzt werden, untersucht.

Dieser AZB dient als Beweissicherung, um bei möglichen späteren Verunreinigungen den Boden und das Grundwasser nach der Betriebsstilllegung der Anlage in den im AZB beschriebenen Ausgangszustand zurückzuführen (Rückführungspflicht).

Wir bieten Ihnen Unterstützung und Beratung, die Durchführung der erforderlichen Untersuchungen sowie die Erstellung des Ausgangszustandsberichtes an (Sachverständiger nach § 18 Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG)).

 

Zusätzliche, ausführliche Informationen zu diesem Thema finden Sie auf unserer hierfür speziell eingerichteten Website:

www.ausgangszustandsbericht.eu

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